AGB

Stand, 01.01.2016

    1. ALLGEMEINES
      1. Allen Leistungen und Lieferungen von Martin Maurer, IT-Dienstleistungen, im Anschluß MM-IT abgekürzt, liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
        Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MM-IT. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens MM-IT nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies MM-IT vorher schriftlich anzuzeigen.
      2. Im Fall der Hardwarewartung und/oder Softwarepflege oder der Lizenzierung von Software können zwischen MM-IT und dem Auftraggeber spezielle Vereinbarungen abgeschlossen werden (z.B. Hardwarewartungs- und Softwarepflegevereinbarung, Lizenzvereinbarung). In Einzelfällen können die Hardwarewartungs- und Softwarepflege- vereinbarung bzw. die Lizenzvereinbarung speziellere Bestimmungen als gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen vorsehen. In diesem Fall gelten diese Bestimmungen vorrangig gegenüber gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben voll wirksam.
    2. VERTRAGSSCHLUSS
      1. Meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch MM-IT zustande. Er richtet sich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt werden.
      2. Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Systemanalysen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
      1. Alle Rechnungen von MM, IT sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei MM-IT. Im Verzugsfalle ist MM-IT berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der Abnahme durch den Auftraggeber zu laufen.
      2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist MM-IT berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen.
      3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer MM-IT ist berechtigt, gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerregelung eine Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.
      4. MM-IT ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
      5. Alle Forderungen von MM, IT werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden oder MM-IT nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers (z. B. Konkurs des Auftraggebers) bekannt wird. In diesem Fall ist MM-IT auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Vorauszahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann MM-IT vom Vertrag zurücktreten.
    4. FRISTEN ZUR ERBRINGUNG VON LEISTUNGEN
      1. Fristen zur Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Einhaltung setzt voraus, dass MM-IT sämtliche vom Auftraggeber zu beschaffenden Informationen rechtzeitig erhält. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehenen Ereignissen, die von MM-IT nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
      2. Fristen zur Erbringung von Leistungen gelten als eingehalten, wenn die bestellte Leistung durch den Auftraggeber abgenommen ist (vgl. Pkt. 5).
      3. Wird eine Frist zur Erbringung einer Leistung um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Auftraggeber danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
      4. Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen oder Streik sowie störende Ereignisse hemmen die Fristen zur Erbringung der Leistungen, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern diese unvorhergesehene Ereignisse länger als sechs Wochen, sind sowohl MM-IT als auch der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
    5. ABNAHME
      1. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Soweit MM-IT die Leistung vereinbarungsgemäß erbracht hat, wird die Funktionsprüfung am Einsatzort von MM-IT durchgeführt.
      2. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn der zu diesem Zweck von MM-IT und dem Auftraggeber gemeinsam durchgeführte Test keinen Fehler an den erbrachten Leistungen zeigt.
    6. GEWÄHRLEISTUNG
      1. Der Auftraggeber akzeptiert, dass die völlige Fehlerfreiheit von Software und die absolute Funktionsfähigkeit von PC-Systemen und IT-Netzwerken niemals garantiert werden kann.
      2. MM-IT gewährleistet, dass die vereinbarte Leistung mit der gebotenen Sorgfalt erbracht wurde. MM-IT gewährleistet, dass vereinbarte Leistung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
      3. MM-IT und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass im Handbuch und bzw. in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
      4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Abnahme. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich an Martin Maurer unter genauer Bezeichnung der Mängel zu melden (Mängelrüge).
      5. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der MM-IT Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert, Hard- bzw. Software eigenmächtig verändert bzw. umkonfiguriert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Auftraggeber den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
      6. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber teilt MM-IT mit, welche Art der Mängelbeseitigung – Nachbesserung der erbrachten Leistung oder neuerliche Erbringung der Leistung – er wünscht. MM-IT ist jedoch berechtigt, die neuerliche Erbringung der Leistung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die neuerliche Erbringung der Leistung keine erheblichen Nachteile für den Auftraggeber mit sich bringen würde. MM-IT kann außerdem die Mängelbeseitigung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
      7. Zur Durchführung der Mängelbeseitigung für denselben oder einen in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen MM-IT zwei Versuche innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Mängelbeseitigungsversuch kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis für die erbrachte Leistung mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Wenn die Mängelbeseitigung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Auftraggeber das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
      8. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
      9. Hat der Auftraggeber MM-IT wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel MM-IT nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die Inanspruchnahme von MM-IT grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen Martin Maurer MM-IT entstandene Aufwand zu ersetzen.
      10. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
    7. SCHADENSERSATZ
      1. MM-IT haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MM-IT nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (vertragliche Hauptpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
      2. Die Haftung umfasst nicht Schäden, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler seitens des Kunden hervorgerufen werden. Die Haftung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der MM-IT Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert, Hard- bzw. Software eigenmächtig verändert bzw. umkonfiguriert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Auftraggeber den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und, dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
      3. Im Fall einer Inanspruchnahme von MM-IT aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei Bedienungsfehlern oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
      4. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung trägt der Auftraggeber selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
      5. MM-IT haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass MM-IT deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit-gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die MM-IT zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller MM-IT bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
    8. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN (FREMDSOFTWARE)
      1. MM-IT vermittelt an Auftraggeber Software, die von dritten Unternehmen oder Personen hergestellt wird. In diesem Fall übernimmt MM-IT keine wie immer geartete Gewährleistung bzw. Haftung für mögliche Fehler der vermittelten Software. Wird Software an einen Auftraggeber vermittelt, kommt ein diesbezügliches Verpflichtungsverhältnis ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter von Software zustande. Eventuelle Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche, die aus Softwarefehlern vermittelter Software von Drittanbietern resultieren, sind direkt an Drittanbieter zu richten.
      2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MM-IT von allen Ansprüchen aus Softwarefehlern durch vermittelte Software von Drittanbietern freizuhalten.
      3. Urheberrechtliche Fragen. und Nutzungsrechte werden in den jeweiligen Spezialvereinbarungen (z. B. Software-Lizenzvereinbarung) geregelt.
    9. SONSTIGES
      1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mögliche Ansprüche gegen MM-IT an Dritte abzutreten.
      2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
    10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
      1. Auf Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Ansprüchen aus Delikt oder Vertrag gegen MM-IT ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.